CDU Saulheim - Kommunalwahl 2024

Windräder ja - Umbauung nein!

Mit der 4. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans soll der künftige Bau von Windrädern im Sinne der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen konkretisiert und der Bau von Windrädern priorisiert werden.

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Klare Positionierung für Windräder
Als CDU Saulheim haben wir uns ausdrücklich für Windräder auch im Gemeindegebiet ausgesprochen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Bundes- und Landesregierung den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen möchte. Daher sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden.

Dazu hat die Bundesregierung den jeweiligen Bundesländern verbindliche Flächenziele bis 2032 vorgegeben. Diese Flächenbeitragswerte sind in zwei Stufen zu erreichen: Bis Ende 2027 müssen in Rheinland-Pfalz mindestens 1,4 % der Landesfläche, bis 2032 sogar mindestens 2,2% der Landesfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen sein.

Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt den Zielwert von 2,2% bereits Ende 2030 zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund wäre es geradezu fahrlässig und im Hinblick auf die Haushaltslage der Gemeinde auch nicht sinnvoll, den Ausbau von Windrädern im Gemeindegebiet nicht zu unterstützen. Gerade die CDU hat sich im gesamten VG-Gebiet, gerade auch unter einer CDU-Führung, immer für eine starke Nutzung alternativer Energien eingesetzt.

Aktueller Stand:
Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat bereits am 20. Juni 2023 einen Aufstellungsbeschluss zu einer 4. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe gefasst und hierüber gemäß § 9 Abs. 1 ROG die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen unterrichtet. Die entsprechenden Unterlagen können im Internet unter http://www.pg-rheinhessen-nahe.de/download eingesehen werden. Ziel der Unterrichtung ist u.a., den öffentlichen Stellen die Möglichkeit einzuräumen, ihre eigenen Pläne und Überlegungen einzubringen und so Einfluss auf das weitere Verfahren nehmen zu können.
Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat in diesem Zusammenhang eine Potenzialstudie zur Windenergienutzung erstellt. Deren Ergebnisse können ebenfalls unter dem obigen Link gefunden werden.

Die oberste Landesplanungsbehörde hat den Trägern der Regionalplanung den Auftrag gegeben die Flächenziele des Bundes (2,2% der Landesfläche für die Windenergienutzung) durch Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie zu erfüllen. Die Potentialstudie soll als Grundlage hierfür dienen, indem die dort ermittelten Potenzialflächen als Vorranggebiete für die Windenergienutzung in die Regionalplanung übernommen werden sollen. Insgesamt wurden 59 potenzielle Flächen im Rahmen der Studie ermittelt, von denen 54 als Vorranggebiete in der Studie vorgeschlagen werden. Zusammen entsprechen diese 54 Gebiete 3,86% der Fläche der Planungsregion. Das „Mehr“ an Fläche gegenüber den 2,2% ist auch dem Umstand geschuldet, dass es im Laufe des weiteren Verfahrens, bei dem noch weitere Prüfschritte umzusetzen sind, zu Änderungen kommen kann, da ggf. Umstände in die Überlegungen einfließen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich sind. Aufgrund der lückenhaften Datenlage im Bereich des Artenschutzes kann es sein, dass die Flächenkulisse noch an zwischenzeitliche artenschutzfachliche Erkenntnisse angepasst werden muss und sich dementsprechend noch reduziert.

Im Ergebnis wurde für Saulheim in der Studie eine Potenzialfläche ausgewiesen, die zwischen Saulheim, Stadecken-Elsheim und Nieder-Olm liegt (Unterfeld). In diesem Bereich stehen bisher keine Windräder. Laut der Studie weist die Fläche ein Konfliktpotential mit den Schutzgütern „Landschaft“ und „Artenschutz“ auf. Ersteres, da in einen bisher nicht belasteten Raum eingegriffen wird. Letzteres, aufgrund des nahegelegenen Landschaftsschutzgebietes und eines Vogelschutzgebietes.

Die im Westen sich anschließende, ebenfalls windhöffige Fläche des „Oberfeldes“ (Gewanne „Himmrich“ et.al.) wurde nicht als Potentialfläche bewertet, um eine zu starke „Umlagerung“ der Ortslage Saulheim durch die kumulative Wirkung mit weiteren Windflächen/Potentialflächen im Süden und Südosten der Ortslage zu vermeiden.

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Saulheim am 6. September 2023 wurde mit der Mehrheit der anderen Fraktionen beschlossen, eine Stellungnahme gegenüber der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe abzugeben. In dieser fordert die Ortsgemeinde nunmehr:
[...] ",dass zusätzlich zur Gemarkungs-Teilfläche „Unterfeld“ auch die westlich daran anschließende Gemarkungs-Teilfläche „Oberfeld“ weiter im Verfahren zur Prüfung auf Windenergie-Potenzial-/-Vorrangfläche verbleiben soll."

Im Rahmen der Begründung wird im Schreiben u.a. ausgeführt:
„Das Kriterium „Umlagerung der Ortslage Saulheim“, das beim bisher vorliegenden Planentwurf zum Ausschluss des „Oberfeldes“ aus den Windenergie-Vorrangflächen führte, wurde u.a. in der Ortsgemeinderatssitzung eingehend erörtert und war den Ratsmitgliedern bei ihrer Abwägung und Entscheidung zu dieser Stellungnahme bekannt und bewusst.“

Haltung der CDU Saulheim zur aktuellen Beschlusslage:
Wir möchten Windräder für Saulheim sichern. Das haben wir klar und deutlich im Gemeinderat zum Ausdruck gebracht. Die CDU Saulheim hält die Potentialanalyse der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe für nachvollziehbar und in Anbetracht der bundes- und landesweiten Vorgaben für ausgewogen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch auf der Gemarkung von Saulheim Windräder vorgesehen sind. Entgegen der übrigen Fraktionen des Ortsgemeinderates sehen wir es jedoch kritisch, wenn es - ohne zwingende Notwendigkeit – zu einer vollständigen Umlagerung von Saulheim kommt. Dies haben wir in der Sitzung des Gemeinderates auch deutlich zum Ausdruck und zu Protokoll gebracht. Wir wenden uns daher gegen aktuelle Überlegungen, zusätzlich das sog. „Oberfeld“ im Rahmen der weiteren Analyse als Potentialfläche zur bereits erfolgten Festlegung des „Unterfeldes“ auszuweisen. Als Alternative für den Fall, dass das "Unterfeld" als Fläche nicht in Betracht kommt, hätten wir uns dies – um die Klimaziele zu erreichen - vorstellen können. Als zusätzliche Fläche halten wir es – vor dem Hintergrund anderer schützenswerter öffentlicher Belange, wie z.B. des Landschaftsschutzes - für nicht sachgerecht.
Wir wollten daher eine alternierende Prüfung der Flächen, keine zusätzliche. Dem jetzt ergangenen Beschluss des Gemeinderates haben wir daher nicht zugestimmt!

Soweit in der Sitzung vorgetragen wurde, dass Windräder ohne Zustimmung der Gemeinde ja sicher nicht aufgestellt würden, man sich also auch später noch wehren könne, so wird hier die Rechtslage schlichtweg nicht bedacht:
Gemäß den Vorgaben der Regionalplanung sollen die in der Potentialanalyse ausgewiesenen Flächen im weiteren Verfahren zu Windvorranggebieten im künftigen regionalen Raumordnungsplan festgelegt werden. Eine solche Festlegung als Windvorranggebiet hat gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB eine besondere Wirkung: „öffentliche Belange stehen raumbedeutsamen Vorhaben … nicht entgegen, soweit die Belange bei der Darstellung dieser Vorhaben als Ziele der Raumordnung abgewogen worden sind“, d.h. schichtweg, alles was im Raumordnungsverfahren geprüft wurde, kann einer Genehmigung nicht mehr entgegengehalten werden. Dies dient der Beschleunigung von Verfahren. Eine Gemeinde hat damit eben nicht mehr die umfängliche Prüfmöglichkeit die sie sonst im Rahmen eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens nach § 35 BauGB, also dem Bauen im Außenbereich, hat. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann sie noch Änderungen einbringen; z.B. wenn ein Aspekt im Rahmen der Aufstellung eines Raumordnungsplanes nicht betrachtet wurde. Dies dürfte kaum der Fall sein. Insbesondere nicht im Hinblick auf die Frage der Umbauung der Ortslage, da dieser Aspekt ausdrücklich im Rahmen der Aufstellung der Regionalplanung berücksichtigt wurde.

Nun bleibt abzuwarten, wie die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe mit der Stellungnahme umgeht.
Wir bleiben dabei: Windräder ja! Aber mit Augenmaß!

…denn Saulheim liegt uns am Herzen.